{"id":1189,"date":"2018-05-08T16:43:33","date_gmt":"2018-05-08T16:43:33","guid":{"rendered":"http:\/\/epona-marketing.de\/?page_id=1189"},"modified":"2018-05-23T11:52:19","modified_gmt":"2018-05-23T11:52:19","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/epona-marketing.de\/?page_id=1189","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Epona Marketing<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Allgemeines<\/strong><br \/>\nF\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen dem Kunden und Epona Marketing gelten ausschlie\u00dflich diese \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2019. Entgegenstehende Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Epona Marketing ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2019 abweichende oder diese erg\u00e4nzende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen\u2019 unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/li>\n<li><strong>Vertragsabschlu\u00df<\/strong><br \/>\nDie Angebote von Epona Marketing sind freibleibend. Auftr\u00e4ge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftrags\u00adbest\u00e4tigung als angenommen, sofern Epona Marketing nicht \u2013 etwa durch T\u00e4tigwerden auf Grund des Auftrages \u2013 zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Ebenso gilt ein Auftrag als angenommen, wenn Epona Marketing einen Kostenvoranschlag \u00fcber Leistungen dem Kunden \u00fcbermittelt, der Kunde innerhalb einer Woche ab Zugang keinerlei Einwendungen gegen diesen Kostenvoranschlag \u00e4u\u00dfert und Epona Marketing sodann t\u00e4tig wird.<\/li>\n<li><strong> Leistung und Honorar<\/strong><br \/>\nWenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Epona Marketing f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Epona Marketing ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu ver\u00adlangen. Alle Leistungen von Epona Marketing, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere f\u00fcr alle Nebenleistungen. Alle der von Epona Marketing erwachsenden Barauslagen, die \u00fcber den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen (z.B. f\u00fcr Boten\u00addienste, Versand- oder Reisekosten) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschl\u00e4ge von Epona Marketing sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten die von Epona Marketing schriftlich veranschlagten um mehr als 10 Prozent \u00fcbersteigen, wird Epona Marketing den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Tagen nach diesem Hinweis widerspricht. F\u00fcr alle Arbeiten von Epona Marketing, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausf\u00fchrung gelangen, geb\u00fchrt Epona Marketing eine angemessene Verg\u00fctung. Mit der Bezahlung dieser Verg\u00fctung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte.<\/li>\n<li><strong> Pr\u00e4sentationen<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Teilnahme an Pr\u00e4sentationen steht Epona Marketing ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den Personal- und Sachaufwand der Agentur f\u00fcr die Pr\u00e4sentation sowie die Kosten s\u00e4mtlicher Fremdleistungen deckt. Erh\u00e4lt Epona Marketing nach der Pr\u00e4sentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistun\u00adgen von Epona Marketing, insbesondere die Pr\u00e4sentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Epona Marketing; der Kunde ist nicht berechtigt, diese \u2013 in welcher Form auch immer \u2013 weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich Epona Marketing zur\u00fcckzustellen. Werden die im Zuge einer Pr\u00e4sentation eingebrachten Ideen und Konzepte f\u00fcr die L\u00f6sung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Epona Marketing gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Epona Marketing berechtigt, die pr\u00e4sentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Pr\u00e4sentationsunterlagen an Dritte sowie deren Ver\u00f6ffentlichung, Verviel\u00adf\u00e4ltigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von Epona Marketing nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li><strong> Eigentumsrecht und Urheberschutz<\/strong><br \/>\nAlle Leistungen von Epona Marketing, einschlie\u00dflich jener aus Pr\u00e4sentationen (z.B. elektronische Daten, Anregun\u00adgen, Ideen, Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkst\u00fccke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Epona Marketing und k\u00f6nnen von Epona Marketing jederzeit \u2013 insbesondere bei Beendigung des Vertrages \u2013 zur\u00fcck\u00adverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschlie\u00df\u00adlich Vervielf\u00e4ltigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Epona Marketing darf der Kunde die Leistungen von Epona Marketing nur selbst f\u00fcr die Dauer des Vertrages nutzen. \u00c4nderungen von Leistungen von Epona Marketing durch den Kunden sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung von Epona Marketing und \u2013 soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind \u2013 des Urhebers zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Nut\u00adzung von Leistungen von Epona Marketing, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist \u2013 ist die Zustimmung von Epona Marketing erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Genehmigung<\/strong><br \/>\nAlle Leistungen von Epona Marketing (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen und Farbabdr\u00fccke) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und schriftlich freizugeben. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zu\u00adl\u00e4ssigkeit der Leistungen \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Epona Marketing veranlasst eine externe rechtliche Pr\u00fc\u00adfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Epona Marketing \u00fcbernimmt, vorbehaltlich einer anderslautenden und gesondert f\u00fcr jeden Auftrag des Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarung, keine Haftung f\u00fcr die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der Leistungen.<\/li>\n<li><strong> Termine<\/strong><br \/>\nEpona Marketing bem\u00fcht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berech\u00adtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Epona Marketing eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gew\u00e4hrt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Epona Marketing. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Epona Marketing. Unabwendbare oder unvor\u00adhersehbare Ereignisse \u2013 insbesondere Verz\u00f6gerungen bei Auftragnehmern von Epona Marketing \u2013 entbinden Epona Marketing jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.<\/li>\n<li><strong> Zahlung<\/strong><br \/>\nDie Rechnungen von Epona Marketing sind prompt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum f\u00e4llig, sofern nicht an\u00adderes vereinbart wurde. Bei versp\u00e4teter Zahlung werden Verzugszinsen geltend gemacht. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum von Epona Marketing. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend ma\u00adchen.<\/li>\n<li><strong> Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz<\/strong><br \/>\nDer Kunde hat Reklamationen innerhalb einer Woche nach Leistung durch Epona Marketing schriftlich gel\u00adtend zu machen und zu begr\u00fcnden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kun\u00adden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Epona Marketing zu. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Epona Marketing beruhen. F\u00fcr die ihr zur Bearbeitung \u00fcberlassenen Unterlagen des Kunden \u00fcbernimmt Epona Marketing keinerlei Haf\u00adtung.<\/li>\n<li><strong> Haftung<\/strong><br \/>\nEpona Marketing wird die ihr \u00fcbertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrund\u00ads\u00e4tze ausf\u00fchren und den Kunden rechtzeitig auf f\u00fcr sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. F\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Epona Marketing vorgeschlagenen Werbema\u00dfnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Epona Marketing vorgeschlagene Werbema\u00dfnahme (ein von Epona Marketing vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenk\u00adlichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Realisation der Werbema\u00dfnahme (der Verwen\u00addung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Epona Marketing f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der Werbema\u00dfnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn Epona Marketing ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Epona Marketing nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder \u00e4hnliche Anspr\u00fcche Dritter. F\u00fcr den Fall, dass wegen der Durchf\u00fchrung einer Werbema\u00dfnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Epona Marketing selbst in Anspruch genommen wird, h\u00e4lt der Kunde Epona Marketing schad- und klaglos: der Kunde hat Epona Marketing somit s\u00e4mtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschlie\u00dflich immaterieller Sch\u00e4\u00adden) zu ersetzen, die Epona Marketing aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.<\/li>\n<li><strong> Anzuwendendes Recht<\/strong><br \/>\nAuf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Epona Marketing ist ausschlie\u00dflich deutsches Recht anzuwenden.<\/li>\n<li><strong> Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort ist der Sitz von Epona Marketing. Als Gerichtsstand f\u00fcr alle sich unmittelbar zwischen Epona Marketing und dem Kunden ergebenden Streitig\u00adkeiten wird das f\u00fcr den Sitz von Epona Marketing \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige deutsche Gericht vereinbart. Epona Marketing ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, f\u00fcr den Kunden zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Epona Marketing, Krefeld 2017<\/p>\n<p>Zum <a href=\"http:\/\/epona-marketing.de\/?page_id=1199\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Datenschutz<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Epona Marketing Allgemeines F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen dem Kunden und Epona Marketing gelten ausschlie\u00dflich diese \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2019. Entgegenstehende Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Epona Marketing ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt werden. 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